Von Hebammen sicher begleitet

Eltern halten ihr Baby in den Armen und erstellen Blickkontakt

Angebote vor der Geburt

Vermittlung einer Hebamme

Wir empfehlen Ihnen, bereits vor der Geburt eine Hebamme zu suchen – am besten einige Monate vor dem errechneten Termin. Unter www.baslerhebamme.ch können Sie selbst eine Hebamme in Ihrer Nähe suchen.

Wünschen Sie bei der Hebammenvermittlung Unterstützung, vermitteln wir Ihnen gerne eine kompetente Hebamme, die Sie während der Schwangerschaft beratet und im Wochenbett zu Hause betreut.


Kosten

Für Klientinnen der Frauenklinik des Universitätsspitals Basel und des Bethesda Spitals ist die Vermittlung einer Hebamme kostenlos.

Für alle anderen Familien aus der Region Basel kostet die Vermittlung einer Hebamme CHF 50.–.

Die Hausbesuche der Hebamme werden vollständig von der Krankenkasse (Grundversicherung) übernommen.

Betreuung nach der Geburt

Kurzfristige Vermittlung einer Hebamme

Konnten Sie vor der Geburt noch keine Hebamme kontaktieren, vermitteln wir Ihnen nach der Geburt kurzfristig eine Hebamme* für die Nachbetreuung nach der Spitalentlassung.

  • Haben Sie Ihr Kind in der Frauenklinik des Universitätsspitals Basel oder im Bethesda Spital geboren? Dann profitieren Sie von der Familystart- Betreuungsgarantie, die für die ganze Region Basel-Stadt und Baselland gilt. Die Hebammenvermittlung ist für Sie unentgeltlich. Teilen Sie dem Pflegepersonal einfach mit, dass Sie eine Hebamme für die Nachbetreuung zuhause benötigen. Das Pflegepersonal meldet Sie bei Familystart an. Die vermittelte Hebamme aus Ihrer Region wird Sie zeitnah kontaktieren, um mit Ihnen den ersten Hausbesuch zu vereinbaren.
  • Haben Sie Ihr Kind in einer anderen Klinik geboren, melden Sie sich selbst online bei Familystart an. Die Hebammenvermittlung ist für Sie kostenpflichtig. Die Vermittlungsgebühr beträgt CHF 50.


Selbstverständlich können Sie unter www.baslerhebamme.ch auch selbst eine Hebamme suchen.

*Fussnote: Die Hausbesuche können auch von einer qualifizierten Wochenbettpflege-Fachfrau durchgeführt werden. Wochenbettpflege-Fachfrauen unterstehen einem anderen Krankenkassen-Vertrag als Hebammen. Sie erheben einen kantonal geregelten Patientenbeitrag.


Hausbesuche

Die vermittelte Hebamme besucht Sie während den ersten Wochen nach der Geburt zu Hause und begleitet Sie einfühlsam: Sie unterstützt Sie bei der Ernährung und Pflege des Neugeborenen. Sie weiss Rat beim Stillen und wenn Ihr Baby untröstlich weint. Sie kann einschätzen, wann die Kinderärztin oder der Kinderarzt beigezogen werden muss. Sie weiss, was sich seelisch bei frischgebackenen Müttern und Vätern abspielt. Und sie hat Adressen, wie Sie sich Entlastung von der Hausarbeit organisieren können (Spitex, Entlastungsdienste).

Die Kosten für bedarfsgerechte Hausbesuche werden bis zu 8 Wochen nach der Geburt vollumfänglich von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen.


Sicherheit dank Qualität

Die Hebammen unseres Netzwerks verfügen über mehrjährige Berufserfahrung und eine kantonale Berufsausübungsbewilligung. Als Mitglieder des Schweizerischen Hebammenverbands bilden sie sich regelmässig weiter.


Für fremdsprachige Familien

Wenn Sie eine andere Sprache als Deutsch sprechen, sucht Familystart für Sie eine Hebamme mit entsprechenden Sprachkenntnissen. Ist dies nicht möglich, kann die Hebamme während dem Hausbesuch telefonisch eine Dolmetscherin beiziehen.

Familystart beider Basel arbeitet dazu mit dem Nationalen Telefondolmetschdienst des Bundesamtes für Gesundheit zusammen. So können über 50 Sprachen abgedeckt werden.

Finanziert werden die Dolmetschdienste von der Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige GGG, Basel.


Ihr Feedback

Ihr Feedback ist uns wichtig

Welche Erfahrungen mit Familystart haben Sie gemacht? Wie zufrieden sind Sie mit unserem Angebot? Was könnten wir verbessern oder zusätzlich anbieten?

Schreiben Sie uns an email hidden; JavaScript is required (Sekretariat). Wir freuen uns über jede Rückmeldung.

Gern können Sie uns auch telefonisch eine Rückmeldung geben:

Alessia Kiener, Sekretärin

Tel. 079 196 66 97


Ombudsstelle

Hatten Sie mit Ihrer Hebamme ein Problem, das Sie nicht mit ihr besprechen konnten? Vermuten Sie, dass fachliche Fehler begangen wurden? Dann können Sie sich an uns oder an die Ombudsstelle des Schweizerischen Hebammenverbands wenden. Die Ombudsstelle berät Sie kostenlos und vertraulich.

Ombudsstelle des Schweizerischen Hebammenverbands

Markus Gysi, Rechtsanwalt und Mediator SAV

Häusermann + Partner
Schwanengasse 5/7
Postfach
3007 Bern

Tel. 031 326 51 81
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Weitere Informationen (Link zu www.hebamme.ch)


Obschon unser Kind gesund war und alles gut lief, merkten wir mehrmals abends um 23 Uhr, dass wir noch nichts gegessen hatten.

Julian, Vater von Kim, 1 Woche alt.